Elektro-Autos sind steuerlich günstiger als übliche Verbrenner.
Mit dem Jobrad dürfen Sie mitunter steuerfrei radeln.
Letzte Chance für Arbeitgeber, die Kaufprämie für einen Elekro-Dienstwagen einzuholen. Der Steuerstaat bezuschusst den Kauf von batterie- oder brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen mit bis zu 4.500 Euro –solange es der 2,5 Milliarden Euro schwere Fördertopf hergibt. Autohersteller geben nochmal die Hälfte des staatlichen Anteils dazu. Es ist auf die Zeit zu achten, weil ab September 2023 nur noch private Käufer einen Prämienantrag stellen können. Für Dienst- und Handwerkerfahrzeuge entfällt die Förderung.
Elektro-Autos rechnen sich auch für Angestellte. Ihre private Nutzung ist steuerlich deutlich günstiger als bei Verbrennern. Gleiches gilt für E-Bikes.
1 Prozent mit Verbrenner
Wenn Sie Ihren Firmenwagten auch privat nutzen dürfen, haben Sie gegenüber Angestellten und Unternehmern ohne Dienstwagen einen Vorteil. Diesen sogenannten geldwerten Vorteil müssen Sie versteuern. Ob Benziner oder Diesel: Ist Ihr Firmenwagen steuerlich nicht begünstigt, erhöht sich für private Fahrten Ihr Monatsgehalt oder Ihr Gewinn um 1 Prozent des Bruttolistenpreises.
Vorteil für E-Dienstautos
Wenn Sie einen emissionsfreien E-Dienstwagen fahren, schlägt der Arbeitgeber oder das Finanzamt Ihnen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises aufs monatliche Gehalt auf. Das gilt für seit 2019 angeschaffte Fahrzeuge bis 60.000 Euro Bruttolistenpreis –auch für E-Roller, E-Scooter sowie E-Bikes und Pedelecs, die Kraftfahrzeuge sind.
Auf Ihr Monatsgehalt oder Ihren Gewinn kommen für die private Nutzung 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises, wenn Sie ein teureres oder bereits 2018 angeschafftes Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeug fahren. Deren Kohlendioxidausstoß darf 50 Gramm pro Kilometer nicht übersteigen, und sie müssen eine bestimmte elektrische Mindestreichweite haben.
Sparen mit dem Jobrad
Spendiert Ihnen die Firma als Gehaltsextra ein Fahrrad oder E-Bike, das nicht als Kfz gilt? Damit radeln Sie bis Ende 2030 steuerfrei. Doch oft gibt es ein Dienstfahrrad nur per Gehaltsumwandlung.
Dann werden für die private Nutzung wie beim E-Auto 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises fällig.
Können Sie Ihr geleastes Dienstrad nach drei Jahren für 20 Prozent des Bruttolistenpreises übernehmen, veranschlagt das Finanzamt es mit 40 Prozent. Die Differenz ist steuerpflichtig -zum eigenen Steuersatz oder über den Betrieb pauschal mit 25 Prozent.
Aufwendiges Fahrtenbuch
Falls Sie Ihr Dienstfahrzeug selten privat nutzen, lohnt eventuell ein Fahrtenbuch. Damit können Sie den pauschal ermittelten geldwerten Vorteil in der Steuererklärung ersetzen.
Erfahrungsgemäß ist ein Fahrtenbuch nicht zu empfehlen, da das Finanzamt dieses wegen fehlerhaften und komplizierten Eintragungen nicht anerkennt.
Nullam dictum felis eu pede mollis pretium. Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. Aenean vulputate eleifend tellus.
Ble Magazin finden Sie an mehr als 400 Hellenische Hotspots in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Geschäfte, Gastronomie, Unternehmen, Gemeinden) und im Zeitschriftenhandel! Und natürlich hier als Online Ausgabe sowie als Abonnement.
Seit 20 Jahren das führende zweisprachige Deutschhellenische Markt- und Gesellschafts-Magazin für Deutschland – Österreich – Schweiz. Regional, National und darüber hinaus vernetzt.
info@ble-magazin.de
0049 (0)69 54806 383